Missbrauch
Bei der Vertretung von Kindern ist streng darauf zu achten, dass sämtliche Schutzrechte zugunsten des Opfers von Ermittlungsbehörden und Gericht eingehalten werden und der Strafprozess so absolut wenig belastend wie möglich stattfindet. Insoweit ist wichtig, dass dem Kind direkt eine sogenannte psycho-soziale Prozeßbegleiterin zur Seite gestellt wird, die das Kind zu Beginn in seinem Zuhause kennenlernt und während des Verfahrens -insbesondere im Falle seiner Vernehmung bei Gericht- seelisch betreut.
Während des Prozesses trage ich dafür Sorge, dass während der Vernehmung des Kindes -wenn möglich- die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird und die Befragung auch nur durch den Richter und nicht in einer Art „Kreuzverhör“ erfolgt. Sollte die -leider selten vorliegende- Möglichkeit des Ausschlusses des Angeklagten während der Vernehmung des Kindes gegeben sein, wird auch dies von mir durchgesetzt.