Opferentschädigung
Als Opferanwältin bin ich auch sozialrechtlich auf dem Gebiet der Opferentschädigung tätig. Was die Wenigsten wissen, ist, dass den Opfern von Gewalttaten auch staatliche Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz zustehen können. Ziel ist dabei, die körperliche und seelische Gesundheit der Betroffenen und ihre gesellschaftliche und berufliche Teilhabe wiederherzustellen. Die Leistungen umfassen beispielsweise Renten, Heil- und Krankenbehandlung einschließlich Hilfsmittel oder Bestattungs- und Sterbegeld. Geklärt werden die Ansprüche im Antragsverfahren nach Maßgabe des Bundesversorgungsgesetzes. Der entsprechende Antrag kann mit mir zusammen schon in der Erstberatung ausgefüllt werden.