Scheidung
Aufgrund meiner Qualifikation als „Fachanwältin für Familienrecht“ werde ich in Scheidungsverfahren auch in den Bereichen Unterhalt (für Kinder, während der Trennungszeit oder auch nach der Scheidung), des Versorgungsausgleichs und der Vermögensauseinandersetzung aus Anlass der Scheidung tätig.
Da die Vielzahl meiner Mandate Ehen mit Partnergewalt betreffen prüfe ich zunächst, ob auch eine „schnelle“ Härtfefallscheidung in Betracht kommen könnte, bei der das Trennungsjahr nicht abgewartet werden muss. Häufig kommen auch Härtefallklauseln des Familienrechts in meinen Fällen zum Tragen.