Schmerzensgeld
Die „Rundumbetreuung“ meiner ohnehin schon schwer belasteten Mandantinnen ist mir ein Anliegen. Daher kümmere ich mich immer auch um die Geltendmachung finanzieller Ersatzansprüche -insbesondere Schmerzensgeld- gegen den Täter. Diese Ansprüche verfolge ich -soweit möglich- bereits während des Strafprozesses, damit meiner Mandantin ein weiterer Prozess vor einem Zivilgericht erspart bleibt.
Sollten die Schmerzensgeldansprüche nicht im Strafprozess mitverfolgt worden sein, reiche ich im Nachhinein zivilrechtliche Klage ein. Auch die Zwangsvollstreckung des Schmerzensgeldes wird durch mein Büro betrieben. Hier bietet sich die Pfändung des Gefangenengeldes an. Inhaftierte Täter gehen im Gefängnis nach Möglichkeit arbeiten, da sie wegen guter Führung vorzeitig entlassen werden wollen.