Dr.  Dagmar Schorn

Rechtsanwältin

 Sorgerecht und Umgang


Ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit liegt in der Tätigkeit in Sorgerechts- und Umgangsverfahren. In der Regel besteht gemeinsames Sorgerecht der Eltern. In ursprünglich gewaltbehafteten Beziehungen muss genau geschaut werden, ob meiner Mandantin die Ausübung eines gemeinsamen Sorgerechts weiterhin zugemutet werden kann. 

Bei schweren Gewalttaten liegt auf der Hand, dass eine Kommunikation auf elterlicher Ebene nicht mehr vorstellbar ist. Hier sollte ein Antrag auf Alleinsorge gestellt werden.

Ähnlich ist es im Bereich des Umgangs mit dem Kind. Grundsätzlich ist zu differenzieren, ob Gewalt nur gegenüber dem Elternteil oder auch gegenüber den Kindern ausgeübt wurde. Im letzteren Fall kommt nur ein Umgangsausschluss aus Gründen des Kindeswohls in Betracht. Wurde die Gewalt „nur“ gegenüber der Mutter verübt, ist das Umgangsrecht des Vaters zu beachten. 

Die gesunde Entwicklung eines Kindes erfordert die Beziehung zu beiden Elternteilen. Hier ist gerade zu Beginn der Trennung Vorsorge zu treffen, dass die Eltern bei den Übergaben des Kindes nicht aufeinander treffen. Die Umgänge sollten zunächst auch nur begleitet durch eine Fachkraft stattfinden.

 

 

 
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