Stalking
In Stalkingfällen ist das effektivste Mittel zunächst die Beantragung eines Kontakt- und Näherungsverbotes nach dem Gewaltschutzgesetz. Liegt ein solcher Beschluss vor, stellt jeder Verstoß dagegen eine Strattat dar, die angezeigt werden kann und zusätzlich können wegen des Verstoßes auch Ordnungsgeld oder Ordnungshaft gegen den Täter beantragt werden.
Hier ist strikte Konsequenz angezeigt um den Täter in seine Schranken zu verweisen. Daneben kommt generell die Erstattung einer Anzeige wegen Nachstellung, häufig auch anderer Delikte, in Betracht.