Vergewaltigung
Häufig vertrete ich Opfer in Verfahren, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung betreffen. Diesen Fällen ist immanent, dass eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vorliegt. Bei einer Vergewaltigung sind in der Regel nur Täter und Opfer beteiligt.
Bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen -die keinesfalls die Regel sind- kann es zur Einholung eines rechtspsychologischen Gutachtens zur Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Aussage kommen. Diese Gutachten im Bedarfsfall hinsichtlich der angewandten Methodik zu hinterfragen gehört ebenso zu meiner Tätigkeit wie die erfolgreiche Verteidigung gegen die Beantragung eines solches Gutachtens.
Zudem ist im Vergewaltigungsprozess die nachhaltige Durchsetzung der Opferschutzrechte wie z. B. der Ausschluss der Öffentlichkeit und die Beanstandung unzulässiger Fragen durch die Verteidigung wichtiger Bestandteil meiner Arbeit.