Dr.  Dagmar Schorn

Rechtsanwältin

Du bist nicht allein!


Ist Dir gerade etwas sehr Schreckliches passiert und Du weißt überhaupt nicht, was Du jetzt tun sollst und wem Du Dich anvertrauen kannst? 


Du bis so geschockt und fragst Dich, warum dass gerade Dir passiert ist? Das Letzte was Du jetzt möchtest ist, Dich gegenüber Fremden zu öffnen. Du hast Angst, dass man Dir nicht glaubt, schlimmer noch, dass Du noch ein zweites Mal zum Opfer gemacht wirst.

Oder lebst Du in einer Gewaltbeziehung und weißt, dass Du diesen Zustand auch zum Wohle Deiner Kinder beenden musst. Du hast das aber schon so lange ertragen können und die Kinder brauchen doch ihren Vater. Wie willst Du eine Trennung finanziell schaffen? Du hast in der Vergangenheit ihm immer wieder verziehen und Anzeigen zurückgezogen.  Wieso sollte man jetzt Dir und nicht ihm glauben?

Vielleicht könnte Dir ein erstes Beratungsgespräch bei mir helfen…

Als Fachanwältin für Straf- und Familienrecht mit dem Schwerpunkt der Vertretung von Opferinteressen sind mir diese Fragen allzu gut bekannt.
Als Anwältin unterliege ich einer Schweigepflicht und alles, was Du mir anvertraust bleibt unter uns. Im Erstberatungsgespräch werde ich Dir erläutern, was im Rahmen eines Strafverfahrens auf Dich als Opfer zukommt und welche Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten Du hierbei hast.

Solltest Du Vertrauen zu mir gefunden haben und wünschst, dass ich Dich auf diesem Weg begleite tue ich dies vom Beginn der Strafanzeigenerstattung an, über das Ermittlungsverfahren, durch den Gerichtsprozess und auch noch danach. Mir ist wichtig, dass Du jedenfalls die juristischen Sorgen bei mir ablegen kannst in der Gewissheit, was erforderlich ist wird getan. Hierzu gehört nicht nur Deine Vertretung im Strafprozess. 
Ich prüfe was zu Deinem Schutz vor dem Täter erforderlich ist und habe auch etwaige finanzielle Ansprüche, wie Schmerzensgeld oder staatliche Leistungen im Rahmen der Opferentschädigung, mit im Blick.

Solltest Du Sorge hinsichtlich der Kosten für ein Erstberatungsgespräch haben wird Dich mein Büro im ersten Telefonat auf die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch Opferschutzorganisationen oder durch staatliche Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe hinweisen.

Informiere Dich und nimm Dein Schicksal nicht einfach so hin. Du bist nicht allein!

Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung bin ich fest davon überzeugt, dass die aktive Teilnahme am Strafprozess und die öffentliche Verurteilung des Täters ein ganz wichtiger Schritt in Richtung Tataufarbeitung und in ein neues Leben ist. Dies bestmöglich zu unterstützen ist für mich der Sinn meiner Arbeit.


 




 
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